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Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Sicherheit geht alle an. Ganz besonders den Veranstalter.

Wenn Besucher, Angestellte oder Sachgut durch unsachgemäß eingebrachte Veranstaltungstechnik zu Schaden kommen, dann haftet der Veranstalter.
Um Schäden am Besucher zu vermeiden, gibt die Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung (BbgVStättV) im §40 vor, dass bei Veranstaltungen ab 200 Personen mindestens eine Fachkraft für Veranstaltungs-technik vor Ort sein muss.

Hierbei handelt es sich um eine 3-jährige Ausbildung, welche durch die IHK geprüft und  beglaubigt wird.

Zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Besucher versichern Sie sich bei Ihrem Dienstleister, dass dieser mit ausgebildetem Fachpersonal arbeitet.

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Produktive Investitionen von KMU
(DE-minimis) Ausbau der Kapazitäten
einer bestehenden Betriebsstätte

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